Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965
Otto Wolken
Arzt, Häftling in Auschwitz
Über eine Million Menschen – vor allem Juden – werden in dem Konzentrationslager Auschwitz systematisch ermordet.
Mauritius Berner
Arzt, Häftling in Auschwitz
Am 27. Januar 1945 befreit die Rote Armee Auschwitz mit seinen letzten 7.000 verbliebenen Häftlingen.
Nicht etwa systematische, staatliche Ermittlungen sind Auslöser des Prozesses, sondern die Anzeige eines ehemaligen Häftlings.
Den Frankfurter Auschwitz-Prozessen waren die Nürnberger Prozesse in den Jahren 1945-1949 und der Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 voraus gegangen.
Hermann Langbein
Schriftsteller, Häftling in Auschwitz
Die Prozesse machen erstmals das gesamte Ausmaß des millionenfachen Mordes öffentlich und lösen Fassungslosigkeit und Bestürzung aus.
Die Prozessunterlagen wurden 2017 von der UNESCO zum Weltdokumentenerbe erklärt.
1979 war Auschwitz Birkenau bereits in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden.
Der erste Frankfurter Ausschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige.
Während der 183 Verhandlungstage bis 1965 wurde die deutsche Nachkriegsgesellschaft zum ersten Mal umfassend und durch die erschütternden Zeugenaussagen offen mit dem Völkermord konfrontiert.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz, um den Ort der Vernichtung in Augenschein zu nehmen.
Die Urteile fielen, trotz sechs lebenslanger Haftstrafen, sehr milde aus. Zehn Angeklagte kamen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord mit zum Teil kurzen Haftstrafen davon, drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Die Urteile belegen, wie wenig die damals geltende Rechtsauffassung das Menschheitsverbrechen strafrechtlich angemessen ahnden konnte.
Dies führte zu einer Debatte über das damalige Strafrechtssystem. Insbesondere die Frage, ob Mord verjährt, wurde diskutiert. 1979 entschied der Deutsche Bundestag schließlich, die Verjährung von Mord abzuschaffen.
Arbeit der UNESCO
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
Weiterführende Links
Deutsche Beiträge zum UNESCO-Weltdokumentenerbe
Der Eintrag "Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses"
Webseite des Hessischen Landesarchivs zum Ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
Tonbandmitschnitt des Ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses auf der Webseite des Fritz Bauer Instituts
Bilder, Audio-Töne und Videos
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Audio-Töne:
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Videos:
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