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Erster Frankfurter Auschwitz-Prozess

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"Selbst die wenigen, die schließlich überlebt haben, auch sie sind für ihr Leben gezeichnet.“
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Otto Wolken

Arzt, Häftling in Auschwitz

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Über eine Million Menschen – vor allem Juden – werden in dem Konzentrationslager Auschwitz systematisch ermordet.
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Mauritius Berner
Arzt, Häftling in Auschwitz

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Am 27. Januar 1945 befreit die Rote Armee Auschwitz mit seinen letzten 7.000 verbliebenen Häftlingen.
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Fast 20 Jahre nach der Befreiung des Lagers beginnen 1963 die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, in denen verantwortliche SS-Leute für den beispiellosen Massenmord zur Rechenschaft gezogen werden sollen.

Nicht etwa systematische, staatliche Ermittlungen sind Auslöser des Prozesses, sondern die Anzeige eines ehemaligen Häftlings.

Den Frankfurter Auschwitz-Prozessen waren die Nürnberger Prozesse in den Jahren 1945-1949 und der Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 voraus gegangen.
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Hermann Langbein
Schriftsteller, Häftling in Auschwitz

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Die Prozesse machen erstmals das gesamte Ausmaß des millionenfachen Mordes öffentlich und lösen Fassungslosigkeit und Bestürzung aus.


Die Prozessunterlagen wurden 2017 von der UNESCO zum Weltdokumentenerbe erklärt.

1979 war Auschwitz Birkenau bereits in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden.
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Der erste Frankfurter Ausschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige.

Während der 183 Verhandlungstage bis 1965 wurde die deutsche Nachkriegsgesellschaft zum ersten Mal umfassend und durch die erschütternden Zeugenaussagen offen mit dem Völkermord konfrontiert.
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Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz, um den Ort der Vernichtung in Augenschein zu nehmen.
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Die Urteile fielen, trotz sechs lebenslanger Haftstrafen, sehr milde aus. Zehn Angeklagte kamen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord mit zum Teil kurzen Haftstrafen davon, drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
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Die Urteile belegen, wie wenig die damals geltende Rechtsauffassung das Menschheitsverbrechen strafrechtlich angemessen ahnden konnte.

Dies führte zu einer Debatte über das damalige Strafrechtssystem. Insbesondere die Frage, ob Mord verjährt, wurde diskutiert. 1979 entschied der Deutsche Bundestag schließlich, die Verjährung von Mord abzuschaffen.
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Das UNESCO-Weltdokumentenregister wurde 1992 ins Leben gerufen. Es ist ein globales digitales Netzwerk mit herausragenden Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel des Registers ist: dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen sichern und zugänglich machen. 427 Dokumente aus allen Weltregionen zählen derzeit zum Weltdokumentenerbe, darunter 24 aus Deutschland.
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UNESCO-Welterbestätten, -Biosphärenreservate, -Geoparks, Formen des Immateriellen Kulturerbes und das Weltdokumentenerbe sind Zeugnisse der Geschichte und eine Basis für die Gestaltung einer friedvollen Zukunft. Sie zu erhalten, für interkulturellen Dialog und globale Partnerschaften zu nutzen und mit ihnen Zukunft zu gestalten, ist das zentrale Anliegen der UNESCO.

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
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Bilder:
Titelbild: CC BY-SA 3.0, Yunakov Oleg
S. 1: © picture alliance / AP Images
S. 2: CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv
S. 3: © Privatbesitz Inbal Berner
S. 4: CC-BY-SA 3.0, Bundesarchiv
S. 5: © Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a.M.
S. 6: © Privatbesitz Kurt Langbein
S. 7:  © Hessisches Staatsarchiv
S. 9: gemeinfrei, United States Holocaust Memorial Museum
S. 10: CC BY-SA 3.0 IGO, UNESCO
S. 11: © Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, © Hessisches Hauptstaatsarchiv, © Fritz Bauer Institut, © Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, © Hessisches Hauptstaatsarchiv (im Uhrzeigersinn)
S. 13: CC BY-SA 3.0, Bubamara and MagentaGreen
S. 16: © UNESCO

Audio-Töne:
© Fritz Bauer Institut

Videos:
© Deutsche UNESCO-Kommission



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