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Deutsch-Dänisches Minderheitenmodell

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Einführung in das Deutsch-Dänische-Minderheitenmodell

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Im deutsch-dänischen Grenzland liegt das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Schleswig. Hier leben heute um die 15.000 Angehörige der deutschen Minderheit in Dänemark und etwa 50.000 Angehörige der dänischen Minderheit in Deutschland.

Für sie haben die Sprache, Kultur und Traditionen des jeweiligen Nachbarlandes eine identitätsstiftende Wirkung. Auch unterhalten sie ihre eigenen Einrichtungen, die nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens umfassen.

Die Minderheiten und Mehrheiten im Grenzland leben friedlich zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Dabei trägt das deutsch-dänische Modell zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes bei. Die jeweilige Mehrheitsbevölkerung sieht die Aktivitäten der Minderheiten auch als kulturelle Bereicherung an.

Die Wallanlagen des Danewerks bei Schleswig erinnern daran, dass dies nicht immer selbstverständlich war.

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Die Dänen leben schon seit Jahrhunderten in diesem Gebiet. Nicht wir sind es, die sich bewegt haben. Dies ist unser Heimatland, die Grenze hat sich hin und her bewegt.

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Die Konflikte im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Schleswig sorgen in der Vergangenheit für häufige Grenzverschiebungen.

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg legt der Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die Grenzfrage zwischen Dänemark und Deutschland fest. 1920 stimmt die Bevölkerung über die staatliche Zugehörigkeit der Grenzregion ab.

Als Ergebnis der Volksabstimmung wird Schleswig in ein dänisches Nordschleswig und ein deutsches Südschleswig geteilt. Mit der Teilung finden sich auf beiden Seiten der neuen Grenze nationale Minderheiten.

In der Folge ziehen manche Menschen um, andere versuchen die Grenzziehung anzufechten. Im zweiten Weltkrieg besetzt die Wehrmacht Dänemark. Schließlich wird 1955 eine bilaterale Regelung der Minderheitenfragen gefunden.

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Im Jahr 1955 regeln die Bonn-Kopenhagener Erklärungen die Anerkennung der Minderheiten in Dänemark und Deutschland. In den Regierungserklärungen werden den Minderheiten das freie Bekenntnis zur jeweiligen Volkskultur sowie ihre Gleichbehandlung eingestanden.

Die Erklärungen sind völkerrechtlich nicht bindend. Sie werden aber von beiden Staaten vollständig umgesetzt und sind ein wichtiger Grund dafür, dass sich das Grenzland in den letzten 100 Jahren zu einer friedlichen, pluralistischen Region entwickelt hat.

Resultierend aus den Bonn-Kopenhagener Erklärungen, entwickelte sich das Deutsch-Dänische Minderheitenmodell. Dessen Erfolg beruht auf sieben zentralen Elementen:

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Index

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Das Recht auf kulturelle Autonomie

Die nächste Generation

Staatliche Unterstützung

Politische Teilhabe

Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Recht auf kulturelle Autonomie

Hinrich Jürgensen

Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN)

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Das Recht auf kulturelle Autonomie

Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Die nächste Generation

Staatliche Unterstützung

Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Pluralistische, demokratische Strukturen für die Gemeinschaft

Die Minderheiten organisieren sich selbst in Verbandsstrukturen, die sicherstellen, dass jedes Mitglied auf freiwilliger Basis die Möglichkeit hat, das kulturelle Erbe mitzugestalten.

Die Gemeinschaftsorganisationen sind so strukturiert, dass sie für einen bedeutenden Teil der gesamten Gruppe sprechen. Minderheitenmedien wie der Nordschleswiger, das Online-Medium für die deutsche Minderheit, schaffen einen pluralistischen Raums für Debatten, sowohl innerhalb von Minderheitengemeinschaften als auch zwischen Minderheiten und Mehrheiten.

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Der Nordschleswiger war nach seiner Gründung 1946 zunächst eine Wochen- und dann eine Tageszeitung.

Heute ist er ein reines Online-Medium und versorgt die deutsche Minderheit mit Nachrichten aus dem deutsch-dänischen Grenzland, aus Dänemark und zur bundesdeutschen Politik.

Im Schnitt besuchen rund 8.000 Nutzer täglich die Webseite. Das Medium wird seit seiner Digitalisierung auch vermehrt von der dänischen Mehrheitsbevölkerung genutzt.

Der Nordschleswiger hat seinen Redaktionssitz in Apenrade. 

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Gwyn Nissen

Chefredakteur, Der Nordschleswiger

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Das Recht auf kulturelle Autonomie

Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Staatliche Unterstützung

Die nächste Generation

Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Anerkennung der kulturellen Vielfalt durch die Mehrheitsbevölkerung

Durch den Austausch zwischen Minderheiten- und Mehrheitsgemeinschaften entstehen unterschiedliche, teils parallel existierende Strukturen und Organisationen. Dies macht das Zusammenleben komplexer und fördert zugleich die kulturelle Vielfalt.

Gerade die Mehrheitsgemeinschaft ist gefragt, diese kulturelle Vielgestaltigkeit als Bereicherung zu akzeptieren. Ein Beispiel hierfür ist der Aufbau der Religionsgemeinschaft in Nordschleswig

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Hinrich Jürgensen

Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN)

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Die Zusammenarbeit zwischen der deutschen Minderheit und der dänischen Volkskirche äußert sich unter anderem durch gemeinsame Gottesdienste, beispielsweise bei Hochzeiten oder Taufen.

Die Predigt findet in beiden Sprachen statt, in den Liederbüchern finden sich deutsche und dänische Kirchenlieder.

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Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Staatliche Unterstützung

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Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Politische Teilhabe

Für ein friedliches Miteinander ist die Beteiligung der Minderheiten an politischen und kulturellen Dialogprozessen unabdingbar.

Dabei ist es wichtig, dass sie wie im Fall des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), einer dänischen Minderheitenpartei in Deutschland, als gleichberechtigte Partner angesehen werden.

Dies wird beispielsweise durch Maßnahmen wie der Abschaffung von Wahlhürden und Sperrklauseln erleichtert.


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Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde 1948 als Partei der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig und der nationalen Friesen in Nordfriesland gegründet. In Verbindung mit der Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde der SSW von der Fünf-Prozent-Klausel befreit.

Heute ist er in vielen Kommunalparlamenten in Schleswig-Holstein fest etabliert, sowie im Schleswig-Holsteinischen Landtag und im Bundestag vertreten.

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Politische Teilhabe

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Staatliche Unterstützung für die Minderheiten

Für die Pflege und Ausübung ihres kulturellen Erbes nutzen die Minderheiten eigene Einrichtungen. Kindergärten, Schulen und andere Organisationen werden von den Minderheiten selbst geführt, müssen aber trotzdem in das System der jeweiligen Staaten integriert werden.

Hierbei sind die Minderheiten auf die Unterstützung jeweils des dänischen und deutschen Staates angewiesen. Das beinhaltet wie im Fall der deutschen Schulen in Dänemark auch finanzielle Unterstützung, sowie die Anerkennung der Abschlüsse der deutschen Schulen durch den dänischen Staat.

Abiturienten und Abiturientinnen können damit sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland studieren



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Hinrich Jürgensen

Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN)

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Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Staatliche Unterstützung

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Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Kulturelles Erbe an die nächste Generation

Das deutsch-dänische Minderheitenmodell ist auf beiden Seiten der Grenze als gutes Praxisbeispiel zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes gelistet. Hierfür sind autonom geführte Gemeinschaftsorganisationen von großer Bedeutung. Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Bibliotheken, die von Minderheiten betrieben werden, sind Mittel zur Förderung eines kulturellen Bewusstseins bei den nachwachsenden Generationen.

Für die dänische Minderheit spielen hierbei die „Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig“ und das jährliche Jahrestreffen „Årsmøde“ eine wichtige Rolle. Letzteres bietet insbesondere den jungen Mitgliedern der Minderheit eine Gelegenheit, ihre kulturelle Identität öffentlich zu zelebrieren

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Jens M. Henriksen, Bibliothekschef Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig

Wir befinden uns in der Dänischen Zentralbibliothek mit über 300.000 Büchern, Filmen und Zeitschriften zu allen Aspekten der dänischen Kultur. Unsere Aufgabe ist es, die dänische Kultur den Minderheiten und allen Interessierten zugänglich zu machen. Und natürlich ist die fortlaufende Inspiration aus Dänemark wichtig, ob durch Literatur oder Kulturveranstaltungen. Wir sind ein Teil der lebendigen dänischen Gemeinschaft.

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Gitte Hougaard-Werner

Vorsitzende des Sydslesvigsk Forening (SSF)

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Das Recht auf kulturelle Autonomie

Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Staatliche Unterstützung

Die nächste Generation

Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

Gruppen, Gemeinschaften und ihr Umfeld befinden sich ein einem ständigen Wandel. Das betrifft auch die Menschen in der deutsch-dänischen Grenzregion.

Immaterielles Kulturerbe kann durch seine stetige Weiterentwicklung und Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen bewahrt werden. Auch Minderheiten reagieren auf diese Veränderungen mit einem dynamischen Wandel ihrer kulturellen Praktiken, ohne diese aufzugeben.

Auch Geschlechtergerechtigkeit oder nachhaltige Entwicklung sind heute grundlegende Anforderungen für den Erhalt des immateriellen Kulturerbes in der Grenzregion. Das Minderheitenmodell bietet hierfür einen geeigneten Rahmen.
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Das Recht auf kulturelle Autonomie

Pluralistische, demokratische Strukturen

Kulturelle Diversität

Politische Teilhabe

Staatliche Unterstützung

Die nächste Generation

Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch

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Ausblick

Das Deutsch-Dänische Minderheitenmodell erfährt weltweite Aufmerksamkeit für seinen positiven Einfluss auf die Friedenssicherung in der Region.

Beide Minderheiten stehen in konstantem Austausch mit anderen Minderheiten.

Zwar lässt sich das Modell nicht eins zu eins übertragen, seine zentralen Elemente bieten anderen Minderheiten aber Inspiration für ein respektvolles und friedliche Miteinander.

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Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kommunikation.

Die Kommission berät die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen, die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in der UNESCO ergeben.

Unter anderem erstellt sie gemeinsam mit Bund und Ländern das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Seit 2018 ist das deutsch-dänische Minderheitenmodell hier als gutes Praxisbeispiel eingeschrieben.
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Kapitel 1: „Einführung in das Deutsch-Dänische-Minderheitenmodell“
S. 1: © Sydslesvigsk Forening & © Bund Deutscher Nordschleswiger
S. 2: © Sydslesvigsk Forening
S. 3:
Karte: © Sydslesvigsk Forening 
Plakate: © Kongelig Bibliotek, CC BY-SA 3.0
S. 4: © Det Kongelige Bibliotek, gemeinfrei
S. 5:
Bonner Rathaus: © Thomas Wolf, CC BY-SA 3.0
Nyhavn: © Andrzej Otrębski, CC BY-SA 3.0

Kapitel 2: “Index“
Karte: © Runga, CC BY-SA 3.0
Fotos: © Sydslesvigsk Forening & © Bund Deutscher Nordschleswiger & © Der Norschleswiger

Kapitel 3: „Recht auf kulturelle Autonomie“
S. 1: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn & © Bund Deutscher Nordschleswiger
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 3: Siehe Kapitel 2

Kapitel 4: „Pluralistische, demokratische Strukturen für die Gemeinschaft“
S. 1: © Der Norschleswiger
S. 2: © Der Norschleswiger
S. 3: © Der Norschleswiger & © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 4: Siehe Kapitel 2

Kapitel 5: „Anerkennung der kulturellen Vielfalt durch die Mehrheitsbevölkerung“
S. 1: © Bund Deutscher Nordschleswiger
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 3: © Der Norschleswiger
S. 4: Siehe Kapitel 2

Kapitel 6: „Politische Teilhabe“
S. 1: © Sydslesvigsk Forening
S. 2: © Südschleswigsche Wählerverband
S. 3: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 4: Siehe Kapitel 2

Kapitel 7: „Staatliche Unterstützung für die Minderheiten“
S. 1: © Bund Deutscher Nordschleswiger
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 3: Siehe Kapitel 2

Kapitel 8: „Kulturelles Erbe an die nächste Generation“
S. 1: © Sydslesvigsk Forening
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 3: © Sydslesvigsk Forening
S. 4: Siehe Kapitel 2

Kapitel 9: „Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch“
S. 1: © Sydslesvigsk Forening
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Alice Kohn
S. 3: Siehe Kapitel 2

Kapitel 10: „Ausblick
S. 1: © Bund Deutscher Nordschleswiger
S. 2: © Deutsche UNESCO-Kommission / Timm Rimmele
S. 3, von links nach rechts:
© Neil H., CC-BY 2.0
© Bund Deutscher Nordschleswiger
© Sydslesvigsk Forening

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